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Hinweise zum sprachlichen Umgang über (Opfer), Betroffene und Überlebende von Gewalt und Missbrauch in der Berichterstattung. 

01) VERANTWORTUNG – Bitte bedenken Sie, dass Sie als Medienschaffende*r zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Sie tragen deshalb eine besondere Verantwortung für den Umgang mit Betroffenen. Setzen Sie ihren Texten gegebenenfalls eine sogenannte Trigger- oder Content- Warnung voraus. Ergänzen Sie bei Beiträgen auf Social Media den Buchstaben x bei „se*ualisierte und se*uelle Gewalt“ etc., da die Algorithmen sonst eventuell die Einträge sanktionieren. Gendern Sie.

02) GEWISSENHAFTE RECHERCHE – Prüfen sie den Tatbestand genau. Bei einer versuchten Vergewaltigung beispielsweise ist der/die Betroffene kein Vergewaltigungsopfer. Wenn Sie aus bereits existierenden Presseartikeln abschreiben, vergewissern Sie sich, ob die Fakten stimmen. Einmal vervielfältigt, können Fehler oft nicht mehr revidiert werden und werden auf Kosten der Betroffenen oft massenweise multipliziert.

03) TATEN UND TÄTER*INNEN KLAR BENENNEN – Benennen Sie konkret die Gewalt an den Betroffenen und holen Sie den/die Täter*in aus der Abstraktion. Schreiben Sie nicht „der/die Betroffene wurde vergewaltigt“, sondern: „der/die Täter*in hat den/die Betroffene vergewaltigt.“
Schmälern Sie mit den Motiven der Täter*innen nicht die Leiden der Betroffenen. Verharmlosen Sie Grenzüberschreitungen nicht. Betreiben Sie keine sogenannte Täter-Opfer-Umkehr.

04) SE*UALISIERTE GEWALT – Verzichten Sie auf Sensationssprache wie: Se*-Skandal etc. Se*ualstraftaten sind Ausdruck von Unterdrückung, Macht und Missbrauch, nicht Ausdruck von Se*.
Sagt man „Se*ualisierte Gewalt“ oder „Se*uelle Gewalt“? Dabei gehen die Meinungen auseinander.
Wo aber definitiv kein Spielraum für Alternativen ist: Der Begriff „Kinderpornographie“ verharmlost die dahinterstehende schwere se*ualisierte Gewalt und Vergewaltigung. Es handelt sich um gefilmte se*ualisierte Gewalt an Kindern!
Das Wort „Kinderschänder“ enthält das Wort „Schande“ und impliziert den Verlust einer vermeintlichen „Ehre“ beim Opfer.

05) HÄUSLICHE GEWALT – Verharmlosen Sie Partnerschaftsgewalt und häusliche Gewalt nicht als Beziehungsdramen. Benutzen Sie bei Mord den Begriff „Femizid“. „Erweiterter Suizid“ verharmlost Mord.

06) ANGLIZISMEN – Auch Anglizismen wirken oft verharmlosend. „Catcalling“, ist “verbale se*uelle Belästigung” bzw. “verbale se*ualisierte Gewalt”. „Dickpic“ ist ein „Penisbild“. „Upskirting“ ist “heimliches Fotografieren oder Filmen unter dem Rock einer Frau”. „Stealthing“ ist “das Kondom heimlich ohne Zustimmung des/der Se*ualpartner*in abzustreifen”.
Auch “digitale Belästigung” ist “unter Druck setzende und angstmachende Belästigung und psychische Gewalt”.

07) KONTEXT – Setzen Sie die Tat in den gesamtgesellschaftlichen Kontext, in dem sie begangen wurde. Stellen Sie die Tat nicht als Einzeltat hin. Gehen Sie auf die oft lebenslangen Folgen für die Betroffenen ein.
Versuchen Sie nicht die Ängste und Unsicherheiten bei Kindern, Jugendlichen und traumatisierten Erwachsenen zu verstärken, sondern finden Sie empowernde Worte und weisen Sie auf Hilfsangebote hin.

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08) DARSTELLUNG DER (MUTMAßLICHEN) BETROFFENEN – Erweisen Sie den (mutmaßlichen) Betroffenen Respekt und schreiben und sprechen Sie deren Namen richtig. Achten Sie bitte generell auf geschlechtergerechte, diskriminierungs- und vorurteilsfreie Formulierungen.
Der Begriff „Opfer“ stammt aus dem Strafrecht. In der Alltagssprache wirkt er für einige Betroffene stigmatisierend und impliziert Hilflosigkeit. Verwenden Sie lieber die Begriffe Betroffene*r oder Überlebende*r der Gewalttat oder des Missbrauchs.

09) DARSTELLUNG DER (MUTMAßLICHEN) TÄTER*INNEN – Schmälern Sie mit den Motiven der Täter*innen nicht die Leiden der Betroffenen. Täter*innen sind keine vereinzelten Monster, sondern oft der nette Mensch von nebenan oder sogar Familienmitglieder.

10) FOTOS – Muten Sie Betroffenen keine bildfüllenden Täter*-Portraits in Ihren Artikeln zu. Stellen Sie sich vor Sie wurden vergewaltigt und wo Sie hingucken springt Sie das Bild Ihrer*s Vergewaltiger*in an. Das kann sehr und mehrfach retraumatisierend sein. Verwenden Sie Symbolbilder oder (nach Rücksprache) vorteilhafte Bilder der/des Betroffenen.

11) KEINE DISKRIMINIERENDE BERICHTERSTATTUNG – Berichten Sie auch über Gewalt, die von deutschen Täter*innen ausgeht, nicht nur von „Ausländern“ oder „Flüchtlingen“. Berichten Sie auch über Gewalt, die an marginalisierten Bevölkerungsgruppen (z.B. trans- und queeren Personen und Menschen mit Behinderung) begangen wird.

12) CONTENT IST WARE – wenn Sie mit Geschichten und Berichten über Betroffene Geld verdienen, dann spenden Sie bitte prozentual an die Betroffenen, an Opferhilfe-Vereine – oder Organisationen oder an ehrenamtliche Aktivist*innen.
Bitte bilden Sie sich tiefergehend weiter! Educate yourself!

💙 Bitte bilden Sie sich tiefergehend weiter! Educate yourself! 💙

©metoogermany

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